Die Umsiedlung 1939/40
Wie allgemein bekannt ist, mußten sich
unsere Landsleute bei einer gemischten
deutschsowjetischen Kommission in ihren Heimatorten registrieren
lassen und bekamen einen
Handzettel überreicht, auf dem alles tote und lebende Inventar
aufgeführt war, das
mitgenommen werden konnte, bzw. dessen Mitnahme verboten war.
Sicherlich erinnern sich
einige unserer Landsleute an diesen Zettel, den ich reproduziere.
Was darf mitgenommen werden.
Jeder von uns Deutschen darf sein Hab und Gut mitnehmen. Wollen
wir aber alles aufpacken,
so wäre der Abtransport nicht zu bewältigen! Deshalb kann jeder
Hausstand oder Haushalt
nur eine zweispännige Fuhre beladen. Es gilt deshalb, das
Notwendige auszuwählen. Als
Haushalt gilt jede selbständige Herdstelle, also z.B. auch das
Ausgedinge des Großvaters.
Um genauer festzulegen, was mitgenommen werden darf, folgt hier
ein Verzeichnis:
- Getragene Oberkleider (nur ein Pelz),
Schuhwerk
- Wäsche, welche sich in persönlichem Gebrauch befindet,
- Beim Transport mit der Eisenbahn oder mit Kraftwagen ist es
erlaubt, bis
50 kg je Familienoberhaupt bzw. je Einzelperson, sowie bis 25 kg
für jedes
Familienmitglied mitzunehmen, außerdem das Handgepäck.
- Beim Transport über Land darf jeder Haushalt eine zweispännige
Fuhre beladen und
mitführen.
- Personen, deren Transport nicht mit der Eisenbahn erfolgt,
können ihr Vieh und
Federvieh mitnehmen, jedoch nicht mehr als 2 Pferde oder ein Paar
Ochsen, 1 Kuh,
l Schwein, 5 Schafe oder Ziegen und 10 Stück beliebiges
Federvieh je Haushalt.
- Arbeiter, Handwerker, Ärzte, Künstler und Gelehrte und andere
Spezialberufe haben
das Recht, die Gegenstände, welche sie für ihren Beruf
benötigen (Werkzeug etc.)
mitzunehmen, und zwar über die festgesetzten Gepäckmengen
hinaus.
- Urkunden und Papiere dürfen aufgeführt werden, und zwar
a) persönliche (Taufschein, Geburts- und Heiratsurkunden usw.)
b) Papiere von Körperschaften (Gesellschaften usw.)
- Weiterhin alle anderen Sachen, soweit sie nicht auf der
Rückseite hier als verboten
aufgezeichnet sind.