Was ist verboten mitzunehmen.
Unsere Umsiedlung beruht auf Gegenseitigkeit,
das heißt: wir Deutschen kommen nach Groß-
Deutschland, die Ukrainer und Weißrussen von drüben kommen
herüber,
Deshalb und wegen der bestehenden Gesetze geschieht jede
Vermögensabrechnung nicht
durch uns selbst, sondern von Staat zu Staat: deshalb brauchen
und dürfen wir auch nicht alles
mitnehmen. Was hier bleibt wird in Listen verrechnet.
Folgende Sachen sind verboten mitzunehmen.
Beim Grenzübergang werden Stichproben gemacht, so daß mit
Konfiszierung gerechnet
werden muß.
a) Geldmittel jeder Art (Papier, Gold oder Silber) mit Ausnahme
von
polnischem Papiergeld bis zu Zloty 30,-je Person;
b) Gold und Platin in Barren, Staub und Bruch;
c) Gegenstände aus Silber von 500 g je Person, goldene und
silberne Uhren
(mit Kette), Trauringe, silberne Zigarettenetuis mehr als ein
Stück je
Person über 18 Jahre;
d) Gegenstände aus Edelsteinen und Perlen über l Karat je
Person
e) Edelsteine in unbearbeiteter Form;
f) Kunstgegenstände und Antiquitäten, wenn diese Sammlungen
darstellen
oder in Einzelexemplaren nicht als Familienbesitz gelten;
g) Waffen und Gegenstände militärischer Ausrüstung,
Feldstecher (Jäger
können ein Jagdgewähr mit Zubehör mitnehmen)
h) Manufaktur, Fertigkleidung, Metalle- und Metallfabrikate,
Lederfabrikate, Galantenwaren und Gegenstände mit
Warencharakter
(d.h. im Umfang, der über die Grenzen der Bedürfnisse der
Familie
hinaus geht);
i) Brieftauben;
k) Drucksachen, Lichtbilder (außer persönliche Lichtbilder),
Akten jeder Art,
Kirchenbücher, Pläne, Urkunden und Papiere (außer persönliche
Urkunden und
solchen der Genossenschaften und Gesellschaften);
l) jegliche Zinsen oder Dividenden tragende Papiere,
Schuldverschreibungen, Wechsel, Frachtbriefe, Garantiescheine,
Versicherungspolicen und andere Besitztitel;
m) Nähmaschinen mehr als eine je Haushalt;
n) Kraftwagen und Motorräder.