Was ist verboten mitzunehmen.


Unsere Umsiedlung beruht auf Gegenseitigkeit, das heißt: wir Deutschen kommen nach Groß-
Deutschland, die Ukrainer und Weißrussen von drüben kommen herüber,
Deshalb und wegen der bestehenden Gesetze geschieht jede Vermögensabrechnung nicht
durch uns selbst, sondern von Staat zu Staat: deshalb brauchen und dürfen wir auch nicht alles
mitnehmen. Was hier bleibt wird in Listen verrechnet.

Folgende Sachen sind verboten mitzunehmen.

Beim Grenzübergang werden Stichproben gemacht, so daß mit Konfiszierung gerechnet
werden muß.

a) Geldmittel jeder Art (Papier, Gold oder Silber) mit Ausnahme von
polnischem Papiergeld bis zu Zloty 30,-je Person;

b) Gold und Platin in Barren, Staub und Bruch;

c) Gegenstände aus Silber von 500 g je Person, goldene und silberne Uhren
(mit Kette), Trauringe, silberne Zigarettenetuis mehr als ein Stück je
Person über 18 Jahre;

d) Gegenstände aus Edelsteinen und Perlen über l Karat je Person

e) Edelsteine in unbearbeiteter Form;

f) Kunstgegenstände und Antiquitäten, wenn diese Sammlungen darstellen
oder in Einzelexemplaren nicht als Familienbesitz gelten;

g) Waffen und Gegenstände militärischer Ausrüstung, Feldstecher (Jäger
können ein Jagdgewähr mit Zubehör mitnehmen)
h) Manufaktur, Fertigkleidung, Metalle- und Metallfabrikate,
Lederfabrikate, Galantenwaren und Gegenstände mit Warencharakter
(d.h. im Umfang, der über die Grenzen der Bedürfnisse der Familie
hinaus geht);

i) Brieftauben;

k) Drucksachen, Lichtbilder (außer persönliche Lichtbilder), Akten jeder Art,
Kirchenbücher, Pläne, Urkunden und Papiere (außer persönliche Urkunden und
solchen der Genossenschaften und Gesellschaften);

l) jegliche Zinsen oder Dividenden tragende Papiere,
Schuldverschreibungen, Wechsel, Frachtbriefe, Garantiescheine,
Versicherungspolicen und andere Besitztitel;

m) Nähmaschinen mehr als eine je Haushalt;

n) Kraftwagen und Motorräder.