Zur Gestaltung der NS-Ostpolitik
und Durchführung von Umsiedlung und Ansiedlung
Ausgestattet mit den Vollmachten des "Reichskommissars für
die Festigung deutschen
Volkstums" laut Hitler-Erlaß vom 7, Oktober 1939 konnte
Himmler mit Hilfe seines SS- und
Polizeiapparates die zukünftige Volkstumspolitik im Osten
entscheidend bestimmen. Er
verteilte die Arbeit auf mehrere SS-Organisatoren: Sein
"Stabshauptmann" war für die
Durchführung der Umsiedlung und die Ansiedlung der Deutschen aus
dem Osten zuständig
und stellte durch Beschlagnahme polnischen und jüdischen
Eigentums Siedlungsland,
Wohnraum und Werkstätten für die Anzusiedelnden bereit. Die
"Volksdeutsche Mittelstelle"
führte die Umsiedler heran und versorgte sie in Auffanglagern,
Das "Rasse - und Siedlungshauptamt" nahm die
rassistische Überprüfung der Umsiedler vor.
Das "Reichssicherheitshauptamt" besorgte die
Vertreibung der Polen und Juden und ihre
Abschiebung ins Generalgouverment bzw. zum Arbeitseinsatz ins
Reich. Den wohl
wichtigsten Part spielte bei den Umsiedlern die
"Volksdeutsche Mittelstelle", deren Akten
erhalten sind, gleichfalls die der "Einwandererzentrale
Litzmannstadt" , welche auch die
Einbürgerung der Umsiedler vornahm, so daß Interessierte diese
wichtigen Quellen aufsuchen
und zur Klärung des damals wichtigen Geschehens einsehen
können.
Die ersten Umsiedlungen von Polen und Juden in das benachbarte
Generalgouverment
setzten zu einem Zeitpunkt ein, als noch kein Galiziendeutscher
seine Heimat verlassen hatte,
und zwar in der ersten Dezemberhälfte 1939 mit 88.000 Menschen.
Es folgte vom 10. Februar
bis 15. März 1940 - 40.128 Polen und Juden, bis Januar 1941
weitere 133,506 Personen, bis
Januar 1942 nochmals 130.826 Personen und im Jahre 1942 216,000
Personen, Insgesamt
schätzt der Direktor des Münchener Instituts für
Zeitgeschichte, Prof. Broszat, daß die
Gesamtzahl der Betroffenen mindestens 750.000 betrug oder etwa
10% der dort ansässigen
polnischen Bevölkerung,
Weniger bekannt dürfte sein, daß sich Himmler bei der
Gestaltung des neuen deutschen
Siedlungsgebietes im Osten auch das Recht nahm, die dort
anzusiedelnden Personen zu
klassifizieren und auszuwählen. Das dürfte bei den dort
ansässigen Volksdeutschen zu deren
Einstufung in "Deutsche Volkslisten", in denen aus
NS-Sicht der Grad ihrer Zugehörigkeit
zum deutschen Volk festgelegt wurde. Bei den Umsiedlern erfolgte
dazu die so genannte
"Schleusung". Darunter verbarg sich zunächst ein
vereinfachtes Verfahren zur Einbürgerung,
aber gleichzeitig eine gesundheitliche, erbbiologische, rassische
und völkische Begutachtung,
ob der Aussiedler "Ostwürdig" - also ein sog.
O-Ansiedler - sein darf oder zwecks
Assimilierung im "Altreich" angesiedelt werden soll,
also als A-Ansiedler eingestuft wird.
Um Unruhe unter den Umsiedlern zu vermeiden, wurden alle damit
Befaßten verpflichtet,
über die Ergebnisse dieser "Eignungsprüfung" zu
schweigen.

Die Überprüfung erfolgte vorrangig nach rassischen
Wertungsstufen I-IV (I: rein nordisch,
IV: ostisch oder ostbaltisch, fremdblütig ect. ) und nach
politischen Wertungsstufen I-V
(I: Aktiver Kämpfer für das Deutschtum, II; Mitläufer, III:
Indifferent, V: Kämpfer einer
fremden Gruppe).